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Rahmenbedingungen

Verschwiegenheitspflicht

 

Ich unterliege bereits beim Erstkontakt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

§15 Psychotherapiegesetz

 

Kostenzuschuss

Krankenkasse

 

Sofern Sie unter einer krankheitswertigen Störung leiden, können Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu Ihrer psychotherapeutischen Behandlung beantragen. Ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten.

Kosten

 

Erstgespräch/ Folgetherapie:

 

100 € (50 Min.) 

 

Paartherapie:

180 € (90 Min.)

 

Höhe des Kostenzuschusses

 

Aktuelle Tarife der Krankenkasse finden Sie hier:

https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie

Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte bei dieser, wie hoch der Zuschuss für eine psychotherapeutische Einzelsitzung ist.

Setting

 

Einzeltherapie

Paartherapie

Bei Bedarf (z.B. längerer Auslandsaufenthalt) kann ich Videotherapie (Zoom) anbieten.

 

Absageregelung

 

Ich ersuche um Absage 48 Stunden vor dem vereinbartem Termin.

Bei kurzfristigeren Absagen behalte ich mir vor den Termin in Rechnung zu stellen.

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