
Rahmenbedingungen
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege bereits beim Erstkontakt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
§15 Psychotherapiegesetz
Kostenzuschuss
Krankenkasse
Sofern Sie unter einer krankheitswertigen Störung leiden, können Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu Ihrer psychotherapeutischen Behandlung beantragen. Ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten.
Kosten
Erstgespräch/ Folgetherapie:
100 € (50 Min.)
Paartherapie:
180 € (90 Min.)
Höhe des Kostenzuschusses
Aktuelle Tarife der Krankenkasse finden Sie hier:
https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte bei dieser, wie hoch der Zuschuss für eine psychotherapeutische Einzelsitzung ist.
Setting
Einzeltherapie
Paartherapie
Bei Bedarf (z.B. längerer Auslandsaufenthalt) kann ich Videotherapie (Zoom) anbieten.
Absageregelung
Ich ersuche um Absage 48 Stunden vor dem vereinbartem Termin.
Bei kurzfristigeren Absagen behalte ich mir vor den Termin in Rechnung zu stellen.
